Allgemeine Buchungsbedingungen

ALLGEMEINE BUCHUNGSBEDINGUNGEN

ANMELDUNG

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn das Objekt auf www.suedlenz.ch, mündlich oder auf einer anderen Plattform gebucht wurde. Mit Ihrer Reservierung schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab.

ANZAHLUNG UND ZAHLUNG

Die Anzahlung beträgt 50% des Arrangement Preises. Dieser Betrag ist bei der Reservierung fällig. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Anreise zu bezahlen. Allfällige zusätzliche Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code, was Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

BESONDERE HINWEISE / HAUSREGELN

  • Allerart Haustiere sind nicht erlaubt.
  • Nichtraucherwohnungen: Das Rauchen im Mietobjekt ist strengstens untersagt. Bei Missachtung dieses Verbots wird der Vermieter eine Entschädigung von CHF 400.- für eine zusätzliche Reinigung einfordern.
  • Im Preis inbegriffen sind Heizung, Beleuchtung und Kochstrom. Bett-, Küchen- und Frottéewäsche sind im Preis nicht inbegriffen und werden mit CHF 30.- pro Person und Aufenthalt verrechnet. Diese wird in jedem Fall verrechnet, auch wenn eigene Bett-, Küchen- und Frottéewäsche mitgebracht werden.
  • Die Kurtaxe wird im Voraus abgerechnet
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten.
  • Grundsätzlich gilt Nachtruhe und Zimmerlautstärke ab 22.00 Uhr.
  • Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden.
  • Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen oder nachzuberechnen. Wird die Personenanzahl nach Vertragsabschluss geändert ist dies bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenlos, danach wird eine Gebühr von CHF 100.- pro Person oder (Klein-)Kind fällig zuzüglich zur Kurtaxe und Bettwäsche.

ANKUNFT

Ab 14.00 Uhr des Anreisetages stehen Ihnen die Ferienwohnungen zur Verfügung. Die Wohnungstüre ist offen und der Schlüssel befindet sich hinter der Türe. Reklamationen betreffend die Wohnung (Sauberkeit, Mängel, etc.) werden nur bis 18.00 Uhr am Anreisetag berücksichtigt. Das Mietobjekt gilt ansonsten vom Mieter als genehmigt.

ABREISETAGE

  • Die Ferienwohnungen sind spätestens um 09.00 Uhr am Abreisetag zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
  • Den Schlüssel bitte hinter der Türe stecken lassen.
  • Die Betten müssen abgezogen, sowie gebrauchte Küchen- und Frottéewäsche im vorgesehenen Korb gesammelt werden. Den Korb danach bitte vor die Türe stellen.
  • Sämtlicher Abfall muss bei der Kehrrichtsammelstelle (z.B bei der grossen Gondel) entsorgt werden.
  • Alles Geschirr ist zu waschen und in den Schränken zu versorgen.
  • Für Wohnungen, die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden oder die oben erwähnten Punkte nicht eingehalten werden, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von CHF 200.- fällig.  

RÜCKTRITT

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig schriftlich zu melden. Der Mietzins bleibt jedoch geschuldet, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist.
Annullierungen der Reservation oder Änderungen der Aufenthaltsdauer müssen dem Vermieter ebenfalls frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

Im Falle einer Annullierung der Reservation gelten folgende Stornogebühren:

  • 60 Tage vor Anreise: keine Gebühren
  • 59 - 30 Tage vor Anreise: 50 % des Totalpreises
  • 29 - 15 Tage vor Anreise: 80 % des Totalpreises
  • 14 - 0 Tage vor Anreise: 100 % des Totalpreises

Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Arrangement Preis für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Arrangement Preis berechnet.

Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

ANNULATIONSKOSTEN-VERSICHERUNG

Wir empfehlen zusammen mit der Buchung dringend den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.

SORGFALTSPLICHT

Zu den Möbeln und sonstigen Gegenständen ist Sorge zur tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden und vom Mieter angemessen zu entschädigen. Fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter voll verrechnet. Es dürfen keine Nägel in die Wände eingeschlagen werden. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

HAFTUNG

Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

STELLVERTRETUNG

Die Mountain Holidays GmbH, vermittelt das Mietobjekt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers.

GEBRAUCH ÜBER DIE NÜTZUNG DES WLAN

Der Vermieter garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich des Zugangs zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen. - Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw. - Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und etwelche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt. - Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht werden. Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich Schad- und klaglos zu halten. - Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. - Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.

ALLGEMEINES

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Brig. Diese Bedingungen sind Bestandteil der Reservierung.

 

Riederalp, Dezember 2023